Leistungen

Mein Leistungsspektrum umfasst sämtliche Fragestellungen an Sachverständige im Bereich des Bauwesens und der Bauschäden. Dies können sein: Mängel- und Bauschadenbegehungen, Beweissicherungen als Bauzustandsdokumentation nach VOB/B § 3 Abs. 4, Sanierungs-/ Beratungen, sowie die Dokumentation und Gutachtenerstellung hierzu.

 

Mängel und Schäden können zum Beispiel vorliegen im Zusammenhang mit:

 

- Wärmeschutz

- Feuchteschutz

- Gebäudedränung

- Wasser

- Schimmelpilze

- Luftdichtheit

- energetischem Bauen / Sanieren

- Rissbildungen

- Setzungen

- Korrosionsprozesse

- benachbarte Baumaßnahmen

- Barrierefreiheit

- optische Unregelmäßigkeiten

 

 

 

Für Unternehmen

 

Insbesondere im Bereich "Beweissicherungen vor Baubeginn" habe ich zahlreiche Begehungen durchgeführt. Hauptsächlich umfasste dies Großprojekte im Rhein-Main-Gebiet, in Frankfurt und Offenbach am Main, in Marburg sowie in Berlin als auch Infrastrukturprojekte im Gleis-, Straßen-, Kanal- und Autobahnbau. Dabei übernehme ich die Erstellung eines Beweissicherungskonzeptes sowie die Projektleitung, Koordination und Durchführung der Begehungen, Abstimmung mit sämtlichen von Ihrem Bauvorhaben betroffenen Dritten wie Anwohner, Gemeinden, Nachunternehmer.

Für die neuerdings häufiger angefragte Leistung der Dokumentation von Staubbeaufschlagung bei dichter innerstädtischer Bebauung und Nachbarbaumaßnahmen habe ich ein Spezialverfahren entwickelt. 
 

Auch bei Ablauf der Gewährleistung Ihrer Immobilie ist eine Sachverständigenbegehung sinnvoll. Hier können bauliche Mängel, die im Lauf der ersten Nutzungsjahre aufgetreten sind, tabellarisch dokumentiert und beschrieben werden, so dass Sie Gewährleistungsansprüche verfolgen können. Eine Begehung zum Gewährleistungsende ersetzt dabei keine Abnahmebegehung oder Prüfung baubehördlicher, genehmigungsrechtlicher Sachverhalte. 
 

Gern lasse ich Ihnen bei konkreter Anfrage Referenzprojekte zukommen. 

 

 

 

Für Privatpersonen

 

Meine Beratung leistet beispielsweise eine sachkundige Begehung vor einem geplanten Immobilienerwerb. Der Kauf eines Eigenheimes stellt für den Großteil aller Privatpersonen eine Anschaffung für das Leben dar und bindet mit dem Kaufpreis auch dementsprechend Ihr Kapital.

 

In meiner Arbeit habe ich häufig mit Schäden zu tun, die beispielsweise beim Kauf eines Objektes nicht bekannt waren. Durch eine Begehung können Schwachstellen eines Gebäudes zum Beispiel in Bezug auf den Wärme- oder Feuchteschutz vorab geklärt werden.

 

Aus meiner gerichtlichen Tätigkeit bin ich meist mit Streitigkeiten im Spannungsfeld Bauherr - Bauunternehmer/Handwerker konfrontiert. Eine sachverständige Prüfung der bemängelten Leistung ist zu empfehlen, bevor juristische Schritte erwogen werden. Zum einen kann Ihnen dies die Chance einer fachlich-moderierten außergerichtlichen Lösung bieten, was die deutsche Gerichtsbarkeit entlastet und Ihnen Geld und Zeit spart, zum anderen kann Ihnen ein substantiierter Parteivortrag in Form einer Gutachterlichen Stellungnahme bei der Vorbereitung eines Verfahrens dienlich sein. 

 

 

 

Für Gerichte

 

Beantwortung von Beweisfragen, die sich an Sachverständige mit dem Bestellungstenor "Schäden an Gebäuden" richten, sowie zu Radon im Bauwesen.

 

Bisherige Tätigkeit für:

- Landgericht Aschaffenburg

- Landgericht Deggendorf 

- Landgericht Ellwangen 

- Amtsgericht Gemünden

- Landgericht Mosbach

- Landgericht Schweinfurt

- Amtsgericht Tauberbischofsheim 

- Amtsgericht Weißenburg (BY)

- Amts-/Landgericht Würzburg


Wenn Sie Partei eines Verfahrens sind und von mir zum Ortstermin eingeladen wurden, so beachten Sie bitte in der Vorbereitung des Termins die dort genannten Hinweise. Bauteilöffnungen werden von mir nach Möglichkeit vermieden, sind jedoch dann unerlässlich, wenn zerstörungsfreie Untersuchungen zu keiner eindeutigen Aussage führen und eine sachverständige Auswertung sonst nicht möglich ist. Bei der Durchführung meines Ortstermins sind "Spielregeln" einzuhalten, damit eine geordnete Begehung durchgeführt werden kann. Diese sind im Wesentlichen:

 

  • keine Gespräche der Beteiligten untereinander, wenn es etwas zu klären gibt, sprechen Sie mich direkt an
  • wir bleiben als Gruppe zusammen, damit alle Beteiligten sehen und hören, was ich dokumentiere, da die Dokumentation im Ortstermin wesentliche Grundlage der späteren gutachterlichen Auswertung sein wird
  • im Ortstermin nenne ich keine Ergebnisse, hier bitte ich, mein Gutachten abzuwarten
  • für Diskussionen oder Vorhaltungen ist für die Dauer meines Ortstermins kein Raum

 

Diese Voraussetzungen sichern die Durchführung einer auf die Beweisfragen konzentrierten, sachlichen Begehung bei einem fairen Umgangston. 
 

Von telefonischen Rückfragen bitte ich im Gerichtsauftrag abzusehen. 

 

 

 

 

 

Referenzprojekte

 

Seit 2008 durfte ich an einigen hochrangigen und beachteten Großprojekten mitwirken. Aus Datenschutzgründen werden keine Referenzen veröffentlicht.

 

 

 

Rückmeldungen von Kunden

 

"... vielen Dank für die kurze Zusammenfassung und ihre tolle Unterstützung am Samstag. Wir werden Sie uneingeschränkt weiterempfehlen ..." (Familie XY, nach einer Hauskaufberatung)

 

"... vielen Dank für die Zeit die Sie sich heute für die Begehung genommen haben und die faire Beratung ..." (Immobiliengesellschaft XY, nach einer Feuchteschaden- und Schimmelpilzbegehung für die Gegenseite)

 

"... die Dokumentation war sehr gut aufgestellt und juristisch absolut unangreifbar ..." (Öffentlicher Auftraggeber XY nach einer Gutachtenserie von Beweissicherungen angrenzender Nachbargebäude je vor Baubeginn und nach Fertigstellung)

 

"... Dankbar bin ich für Ihr umsichtiges Vorgehen bei der Nachbegutachtung - dies hat viel zur Entspannung beigetragen ..." (Frau XY, nach einem Wasserschaden im Mietverhältnis)

 

"... die Leistung war tadellos und wurde in ordentlicher, verwertbarer Form übergeben ..." (Kapitalgesellschaft XY nach einer Begehung zum Gewährleistungsende)

 

 

 

 

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